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SENSORLOGY® Produkte sind innerhalb von drei (3) Werktagen nach Auftragseingang und innerhalb der Europäischen Union (EU) lieferbar.
Für die Verpackung, den Versand und die Transportversicherung berechnen wir zusätzlich 1,70% vom bestellten Netto-Warenwert. Zwischenverkauf vorbehalten.
Die Zuschlagskosten für Standardsendungen errechnen sich wie folgt:
- Die Verpackungskosten betragen 0,30% vom Netto-Warenwert
- Die Versandkosten betragen 1,20% vom Netto-Warenwert
- Die Versicherungskosten betragen 0,20% vom Netto-Warenwert
Die Zahlung erfolgt bei Neukunden per Vorkasse und bei Bestandskunden auf Rechnung. Bei der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
Der Auftragnehmer (Käufer) ist Leistungsempfänger und Umsatzsteuerschuldner nach dem "Reverse-Charge"-Verfahren gemäß EU-Richtlinie 2006/112/EG Art. 226 Nr. 11a.
Der Auftragnehmer (Käufer) haftet für alle Zölle, Gebühren und Steuern jeder Art.
Bankinstitut: Raiffeisenbank München eG
IBAN: DE37 7016 9466 0000 9116 58
BIC: GENODEF1M03
VAT: DE 322 919 089
IntegrityNext ist eine Lösung für Nachhaltigkeitsmanagement und ESG-Compliance in der Lieferkette. Diese Plattform unterstützt unser Unternehmen dabei, regulatorische Sorgfaltspflichten wie die des deutschen Lieferkettengesetzes einzuhalten, Dekarbonisierungsziele zu erfüllen und der Berichterstattung gemäß international anerkannter Standards wie GRI und CSRD/ESRS nachzukommen. IntegrityNext unterstützt unser Unternehmen dabei, relevante ESG-Risiken entlang der Lieferkette zu identifizieren und die Nachhaltigkeitsleistung langfristig zu verbessern.
Mit der Anbindung von SENSORLOGY® an die IntegrityNext-Plattform gewährleisten Einkaufsorganisationen Konformität mit relevanten Nachhaltigkeits- und Compliance-Standards. Gemeinsame Kunden greifen über die Schnittstelle auf ESG-Daten von Lieferanten zu, führen darauf basierend Nachhaltigkeitsanalysen durch und überwachen so ihre Lieferkette in Echtzeit.
AwSV ist die deutsche Abkürzung für Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe, die ins Englische als “Ordinance on Installations for Handling Water-Hazardous Substances“ übersetzt wird. Diese im Jahr 2017 eingeführte Bundesverordnung gilt im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und legt verbindliche nationale Standards für Anlagen fest, die wassergefährdende Stoffe lagern, abfüllen, umschlagen oder herstellen.
WHG steht für „Wasserhaushaltsgesetz“, das zentrale Gesetz zum Schutz und zur Bewirtschaftung von Gewässern in Deutschland.
LAU-Anlagen sind Anlagen, bei denen das Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoff im Vordergrund steht. Typisch sind Anlagen, bei denen Stoffe bevorratet oder von einem Behälter in einen anderen überführt werden. Das Gefährdungspotenzial ergibt sich hier häufig aus der Menge der gelagerten Stoffe sowie aus möglichen Leckagen beim Abfüllen oder Umschlagen.
Beispiele für LAU-Anlagen:
- Heizöltankanlagen
- Fass- und Gebindelager
- IBC-Lager
- Tankstellen und Abfüllflächen
- Umschlagflächen für Tankfahrzeuge
Für LAU-Anlagen spielen insbesondere Anforderungen an Rückhalteeinrichtungen, Dichtflächen und Leckageerkennung eine zentrale Rolle.
HBV-Anlagen sind Anlagen, bei denen wassergefährdende Stoffe im Rahmen eines betrieblichen Prozesses hergestellt, behandelt oder verwendet werden. Das Gefährdungspotenzial ergibt sich hier weniger aus der Lagerung, sondern aus prozessbedingten Risiken, etwa durch Druck, Temperatur, chemische Reaktionen oder bewegte Medien.
Beispiele für HBV-Anlagen:
- Chemische Reaktoren
- Galvanikanlagen
- Lackier- und Beschichtungsanlagen
- Produktionsanlagen mit flüssigen Prozessmedien
- Labor- und Pilotanlagen
Die Anforderungen an HBV-Anlagen orientieren sich stark am konkreten Prozess sowie an den eingesetzten Stoffen.
Beispiele für HBV-Anlagen:
- Tankstellen (öffentlich und betrieblich)
- Biogasanlagen
- landwirtschaftliche JGS-Anlagen
- Anlagen in Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten
- Abwasseranlagen, die als Auffangvorrichtung genutzt werden
Diese Anlagen unterliegen häufig zusätzlichen oder abweichenden Anforderungen, die über die allgemeinen Regelungen hinausgehen.
Rohrleitungsanlagen nehmen eine besondere Stellung ein. Sie können sowohl Bestandteil einer Anlage als auch eigenständig zu bewerten sein, insbesondere wenn sie größere Strecken überbrücken oder unterschiedliche Anlagenteile verbinden. Unterschieden wird unter anderem zwischen:
- oberirdischen Rohrleitungen
- unterirdischen Rohrleitungen
Je nach Ausführung ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an Dichtheit, Überwachung und Rückhaltung. In der Praxis werden Rohrleitungen häufig unterschätzt, obwohl sie ein erhebliches Risiko für verdeckte Leckagen darstellen.

